GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GARANTIEN UND DIENSTLEISTUNGEN

VERSICHERTES KAPITAL

Obligatorische zivilrechtliche Haftung

Inbegriffen

Freiwillige zivilrechtliche Haftung, die über die Pflicht hinausgeht

50.000.000,00 €

Rechtsverteidigung und Schadensersatzanspruch:

Inbegriffen

  • Einstellung von Fachkräften durch das Unternehmen

Höhe der Anwaltskosten: Unbegrenzt. Restkosten: 3.000 €

  • Kostenlose Benennung von Fachkräften

Alle Gebühren und Auslagen: 800 €

Kfz-Fahrer-Unfallversicherung:

Inbegriffen

  • Tod

6.000,00 €

  • Große Behinderung

6.000,00 € (1)

  • Gesundheitspflege

Inbegriffen

Risikoabgrenzung:

Konzertierte Zentren (2):

Freie Wahlzentren:

– Unfälle mit Beteiligung mehrerer Fahrzeuge

– Unbegrenzt(3)

– Maximal 6.000,00 € y 365 Tage

– Unfälle, an denen nur das versicherte Fahrzeug beteiligt ist

– Maximal 6.000,00 € und 365 Tage

– Maximal 6.000,00 € und 365 Tage

Dies ist die Versicherungssumme bei Schwerinvalidität. Bei den anderen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Arten dauerhafter Invalidität richtet sich die Versicherungssumme nach dem dort je nach Fall festgelegten Prozentsatz, der auf das Kapital für schwere Invalidität angerechnet wird.

  1. Zentren, die in die zum Zeitpunkt des Unfalls geltenden Rahmenverträge für die Gesundheitsfürsorge und deren Anhänge einbezogen sind, veröffentlicht in www.unespa.es.

  2. Sofern in den aus Verkehrsunfällen abgeleiteten Krankenversicherungsrahmenverträgen und deren Anhängen in der zum Unfallzeitpunkt geltenden Fassung keine abweichenden Grenzwerte angegeben sind, gelten in diesem Fall die dortigen Bestimmungen.

Denken Sie daran, das Ablaufdatum Ihres Führerscheins zu überprüfen, da wir Ihnen sonst kein Auto vermieten können, wenn dieser nicht gültig ist.

Bei der Anmietung unserer Fahrzeuge der Kategorien A, B, D und E handelt es sich um ein Vollrisiko mit einer Selbstbeteiligung von 150 €, während die Selbstbeteiligung für die Kategorie F 300 € beträgt. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Sie für den Fall, dass das Auto während Ihrer Obhut beschädigt wird, im ersten Fall 150 € und im zweiten Fall 300 € für die Reparaturkosten bezahlen müssen.

Der zweite und dritte Fahrer sind kostenlos im Preis inbegriffen.

Verkehrsstrafen liegen in der Verantwortung des Kunden.

Generell gilt: Wir vermieten keine Autos für weniger als 4 Tage.

Was den Kraftstoff betrifft, müssen Sie das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge an uns zurückgeben, mit der wir es Ihnen übergeben haben.